Niedersächsisches Hundegesetz seit 01.07.2014

  • Jede:r Hundehalter:In  muss sein Tier über 6 Monaten beim Zentralregister anmelden. Dafür fällt eine einmalige Gebühr an.

   Onlineregistrierung 14.50 € zuzüglich MwSt. www.hunderegister-nds.de

   Telefonische oder schriftliche Anmeldung 23,50 € zuzüglich MwSt.

    0441-39010400

  • Jeder Hund über 6 Monaten muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein und eine Haftpflichtversicherung haben

NACHWEIS DER SACHKUNDE

  • Jede:r Hundehalter:In, der/die in den letzten 10 Jahren keinen Hund auf den eigenen Namen angemeldet hat, benötigt die Sachkundeprüfung.
  • Der Sachkundenachweis beinhaltet eine theoretische und praktische Prüfung
  • Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes erbracht werden.
  • seit dem 01.07.2013 gilt, dass jeder Hundehalter VOR Anschaffung des Hundes die theoretische Prüfung ablegen muss.

WER GILT ALS SACHKUNDIG?

  • Wer sich einen Hund holt und innerhalb der letzten 10 Jahre VOR Hundeaufnahme durchgehend 2 Jahre einen Hund besessen hat.
  • Diese Regelung gilt AB dem 01.07.2013 und zukünftig.
  • Die Sachkundeprüfungen darf ausschließlich von anerkannten Prüfer:innen abgenommen werden. Auf der homepage des Ministeriums (www.ml.niedersachsen.de) finden sie weitere Informationen, Fragenkatalog, Literaturliste und die Liste der anerkannten Prüfer:Innen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich, ich bin anerkannte Prüferin für die Sachkunde in Niedersachsen.

Ich biete regelmäßig Termine für die theoretische und praktische Prüfung an.

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