- Jede:r Hundehalter:In muss sein Tier über 6 Monaten beim Zentralregister anmelden. Dafür fällt eine einmalige Gebühr an.
Onlineregistrierung 14.50 € zuzüglich MwSt. www.hunderegister-nds.de
Telefonische oder schriftliche Anmeldung 23,50 € zuzüglich MwSt.
0441-39010400
- Jeder Hund über 6 Monaten muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein und eine Haftpflichtversicherung haben
NACHWEIS DER SACHKUNDE
- Jede:r Hundehalter:In, der/die in den letzten 10 Jahren keinen Hund auf den eigenen Namen angemeldet hat, benötigt die Sachkundeprüfung.
- Der Sachkundenachweis beinhaltet eine theoretische und praktische Prüfung
- Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes erbracht werden.
- seit dem 01.07.2013 gilt, dass jeder Hundehalter VOR Anschaffung des Hundes die theoretische Prüfung ablegen muss.
WER GILT ALS SACHKUNDIG?
- Wer sich einen Hund holt und innerhalb der letzten 10 Jahre VOR Hundeaufnahme durchgehend 2 Jahre einen Hund besessen hat.
- Diese Regelung gilt AB dem 01.07.2013 und zukünftig.
- Die Sachkundeprüfungen darf ausschließlich von anerkannten Prüfer:innen abgenommen werden. Auf der homepage des Ministeriums (www.ml.niedersachsen.de) finden sie weitere Informationen,
Fragenkatalog, Literaturliste und die Liste der anerkannten Prüfer:Innen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich, ich bin anerkannte Prüferin für die Sachkunde in Niedersachsen.
Ich biete regelmäßig Termine für die theoretische und praktische Prüfung an.